Das Strafrecht ist meine Leidenschaft. Ich bin seit Gründung meiner Kanzlei im Jahr 2008 schwerpunktmäßig im Strafrecht tätig.
Obwohl ich schwerpunktmäßig als Strafverteidiger tätig bin scheue ich es nicht, in geeigneten Verfahren als Nebenklägervertreter aufzutreten und Adhäsionsanträge zur stellen.
Nur derjenige, der regelmäßig auf beiden Seiten des Gerichtssaales tätig ist, kann die Interessen, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des jeweiligen Gegners realistisch einschätzen und sie so frühzeitig auskontern.
Wichtig zu wissen: Die Strafprozessordnung bestimmt, dass die Rechtsanwaltskosten des Nebenklägers dem Angeklagten aufzuerlegen sind, wenn er wegen einer Tat verurteilt wird, die den Nebenkläger betrifft.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Opferanwalts besteht darin, aus der Straftat resultierende zivilrechtliche Forderungen möglichst umfangreich bereits im Strafprozess zu erledigen. So kann allen Beteiligten ein zivilrechtlicher Folgerechtsstreit erspart werden.
Wenn der Geschädigte keinen Interessenvertreter im Strafprozess hat geraten dessen zivilrechtliche Forderungen häufig in Vergessenheit. Staatsanwalt und Gericht verpflichten den Verurteilten dann zu Zahlungen an die Staatskasse, obwohl er auch zu Zahlungen an den Geschädigten verpflichtet werden könnte. Dies kann durch einen als Nebenklägervertreter tätigen Rechtsanwalt gerade gerückt werden.